Leider habe ich keine guten Nachrichten.

Es wurde heute versucht einen sehr fraglichen Vergleich auszuhandeln!
Die Gegenseite meinte, nur weil das LAG Hessen entschieden habe, dass das Arbeitsverhältnis schon vor 2019 bestanden habe, heiße das noch lange nicht, dass dem tatsächlich so war. Das LAG hatte in seinem Urteil ausgeurteilt, dass eine längere Kündigungsfrist eingehalten werden müsse und somit von einem längeren Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist.
Die Gegenseite behauptet nun aber, dass es wohl noch nicht rechtlich festgestellt wurde, seit wann das Arbeitsverhältnis eigentlich angefangen hat. Somit müsse das erst festgestellt werden, um damit die Urlaubstage vor 2019 geltend machen zu können (Zeit rausholen???).
Allerdings meinte wohl der heutige Richter, dass er auch anderer Ansicht sein könne als das LAG (ich sehe schon, dass wir wieder vor das LAG ziehen werden. Das hat uns der damalige Richter bereits prohepzeit).
Folgender Vergleich stand im Raum, den ich allerdings ABLEHNE:
• Für die Abgeltung der eingeklagten Forderung zahlt die Beklagte TWIKE GmbH lediglich eine Summe in Höhe von 19.000 Euro brutto.
• Das Fahrzeug in Marokko darf ich behalten (was soll ich bitte mit einem Fahrzeug, mit Dokumenten die nicht auf meinen Namen laufen und ein Fahrzeug was vor Ort nicht repariert werden kann, nicht fährt und das Land nicht verlassen darf …) Ein Museums-TWIKE!!!
Im Gegenzug würde die TWIKE GmbH mein Fahrzeug behalten (aber hallo!!! Ganz bestimmt nicht!)
Damit ich es nicht zurückbringen müsste … es verschlägt mir hier etwas die Sprache! Da ich ziemlich viele Euros dafür ausgegeben hatte, diesen Fall zu erledigen. Die TWIKE GmbH wollte mich wegen Unterschlagung damals ins Gefängnis bringen! Glücklicherweise hatte ich gute Beweise warum ich damit nichts zu tun habe!
Jetzt muss ich erstmal tief Luft holen!
Interessant wie hier versucht wird meinen finanziellen Ansprüchen nicht gerecht zu werden und gleichzeitig mir noch ein nicht fahrendes Fahrzeug aufzudrücken für ein Land wo ich bereits ein Elektrotransporter habe. Ich benötige mein TWIKE in Deutschland, wo es eventuell auch verkauft werden könnte und nicht ein Museums-TWIKE in Afrika!
Meine Meinung: Hier wird erneut wieder auf Zeit gespielt. Seit Monaten sind auf der öffentlichen Rankingtabelle kaum mehr neue Anzahlungen ersichtlich!
Hier wird erneut darauf angelegt, da mir mittlerweile das Geld ausgegangen ist und ich u.a. auch von Freunden des TWIKE finanziell unterstützt werde, dass ich diesen Vergleich annehmen muss, da ich die 19.000 Euro benötige.
Korrekt, benötige ich! Das sind ungefähr meine aktuellen Schulden! Doch wegen dieser finanziellen Notwendigkeit lasse ich doch keine 40.000 Euro an meinen weiteren finanziellen Ansprüchen (vom LAG bestätigt) liegen und tausche mein 30.000 Euro TWIKE gegen ein Museums-TWIKE in Afrika!
Meine Damen und Herren, das wird auf jeden Fall in meinem twikingfuture Buch erscheinen! Schade, dass die einstmal gute Reputation dieser Firma nun erneut in Verruf gerät! Schämen würde ich mich für diesen Vergleichsversuch! Eigentlich schon fast kriminell mein TWIKE behalten zu wollen für ein TWIKE in Afrika, wo weder die Firma noch ich einen Anspruch haben und welches auch nicht mehr das Land verlassen darf und auch im Land nicht mehr gefahren werden darf.
Und ich rede noch am Vortag von Stundung des mir ausstehenden Betrages etc., da ich von den finanziellen Schwierigkeiten der TWIKE GmbH weiss und das TWIKE 6 aber nicht an mir scheitern soll!
Und vor Gericht wurde noch nicht mal vorgetragen, dass ich von 2016 – 2018 auf die Hälfte meines Gehaltes verzichtet habe, um dies zu einem späteren Zeitpunkt in ein TWIKE 5 zu wandeln …
Ich glaube ich war hier viel zu lange zu ruhig und nett und optimistisch!
Ich stehe 100 Prozent hinter dem Produkt TWIKE, doch – 100 Prozent mit der Monopolherrschaft dahinter!
Und es kostet mich enorm viel Kraft positive TWIKE Pilotin zu sein mit so einem Hintergrund.
Es fühlt sich ähnlich an wie Nestle-Produkte zu verzehren … es schmeckt, aber es ist nicht vertretbar!






