21.01.2013: Rückblick WAVE 2012 im Kurzvideo

Wer findet TWIKE ZORA II?

17.01.2013: Schäuble gibt sich geschlagen: Steuerbefreiung auch für TWIKEs

Schön. Es bewegt sich etwas:

Finanzamt1

Ob ich wohl demnächst auch in Kürze einen geänderten KFZ-Steuerbescheid erhalte? Mein Einspruch ist noch nicht erledigt!

Anbei die TWIKE ZORA KFZ-Steuer Episode:

12.03.2012

Sehr geehrte Frau X,
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> auf Ihrer telefonischen Anfrage wegen der Steuerfreiheit Ihres Twike nehme ich wie folgt Stellung:
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> Die Besteuerung von dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen war für Neuzulassungen bis einschließlich 30.06.2009 in § 8 Nr. 1b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) geregelt. Die Besteuerung erfolgte als Personenkraftwagen.
> Durch das 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 27.05.2010 sind diese Fahrzeuge aus der Gruppe der Personenkraftwagen herausgenommen worden und in § 9 Nr. 2b KraftStG neu geregelt worden.
> Dies führt dazu, dass bei ab dem 01.07.2009 ertsmals zugelassenen dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen die befristete Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da diese Steuerbereiung nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Personenkraftwagen gewährt wird.
>
> Für Ihr Twike ist deshalb zutreffend eine Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 16,00 € festgesetzt worden, weil die Erstzulassung am 24.11.2011 gewesen ist.
>
> Mit freundlichen Grüßen
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12.03.2012

Sie beschreiben in Ihrer Ausführung die Neuordnung des KraftStG vom 27. Mai 2010 und leiten daraus ab, dass drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge nun keine Personenkraftwagen mehr wären.

Die zitierten Neuordnungen sehen jedoch im wesentlichen nur Veränderungen der Einstufung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vor. Eine Neueinstufung von drei- oder leichten vierrädrigen Fahrzeugen mit Elektroantrieb wurde nirgends vorgenommen, noch wurde weder hier, noch im Verkehrsrecht die Definition zu Personenkraftwagen geändert.

Das TWIKE bleibt von seiner Zulassung her ein dreirädriges Kfz und lt. Einstufung in § 9 KraftStG Steuersatz sind dreirädrige Kfz den Personenkraftwagen zugeordnet (Abs. 2.b ist Teil des Abs. 2.). Eine Unterscheidung in der Anzahl der Räder wird dort nicht vorgenommen. Eine Unterscheidung der Fahrzeugklassen, wie es noch deutlicher zu definieren wäre, nimmt das Steuergesetz ebenso nicht vor.

Weiterhin ist in den Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 2) erläutert, dass sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften richten. So heißt es beispielsweise und ist definiert in § 4 Abs. 4 PBefG „Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein, und zwar sind, 1. Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.“

Es ist daher selbstverständlich weiterhin der §3d des KraftStG anzuwenden und auch ein drei- oder auch leichtes vierrädriges Elektrofahrzeug aktuell von der Steuer zu befreien. Ich fordere Sie daher auf geltendes Recht zu beachten, Ihre Verfügung zu revidieren und erwarte eine bestätigende Antwort.

22.03.2012

Sehr geehrte Frau X,
meine geschilderte Auffassung entspricht – auch nach Rücksprache mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe – dem geltenden Recht.
Dies ergibt sich auch aus einem Referentenentwurf vom 16.12.2011 zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, der jetzt erst eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auf Nutzfahrzeuge und leichte drei- und vierrädrige Fahrzeuge vorsieht. Diesen Referentenentwurf finden Sie unter folgendem Link:

Mit freundlichen Grüßen

 

26.03.2012

Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen aufgezeigte Referentenentwurf kann noch weniger eine Rechtsgrundlage sein als der allgemeine Hinweis

auf eine ihm vorstehende Behörde.

Können Sie Ihre Entscheidung auf Fakten abstützen oder an eine Stelle verweisen, welche auf Fakten basierend argumentieren kann?

Ansonsten würde ich weiterhin meinen Widerspruch aufrechterhalten und die unberechtigt eingezogene Steuer einfordern.
Es tut mir sehr leid, wegen einer Summe von 16 Euro Ihnen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Doch geht es
in diesem Fall nicht nur um mein Fahrzeug, sondern um hoffentlich noch vielen anderen künftige TWIKEs.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia X.

Daraufhin erstmal keine Antwort mehr. Stattdessen kam

erneut eine Rechnung zur Zahlung der fälligen KFZ Steuer im

November 2012:

05.11.2012

Sehr geehrter Herr ,

same procedure as every year…auch dieses Jahr soll ich anscheinend für mein Elektrofahrzeug TWIKE um 16 Euro belangt werden.

Auch dieses Jahr erhebe ich Einspruch. Dieses Mal mit folgendem Artikel von http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_471/01.html
(24.10.2012)

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia X.

Der oben erwähnte Link besagt folgendes:

Finanzausschuss – 24.10.2012

Berlin: (hib/HLE) Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder sollen für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich, während die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den von der Koalition noch mit Änderungsanträgen abgeänderten Entwurf ablehnten. Änderungswünsche der Opposition lehnte die Koalitionsmehrheit ab.Die Steuerbefreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vergeblich gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen.
Bei den Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens nahm die Koalition einige Änderungen vor. So sollen tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mehr steuerpflichtig werden. Die Vorschrift hätte vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten betroffen. Außerdem soll das Versicherungssteuergesetz in Zukunft auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Zone seewärts der Zwölf-Seemeilen-Grenze bis zu 200 Seemeilen Entfernung zur Küste) gelten. Diese Bestimmung soll aber nicht 2013, sondern erst ein Jahr später in Kraft treten.
Die CDU/CSU-Fraktion hob die Befreiung von Elektrofahrzeugen und Autos mit Brennstoffzellentechnik von der Steuer hervor. Außerdem sei es gelungen, für die Landwirtschaft eine günstige Regelung für die versicherungssteuerliche Behandlung von Mehrgefahrenversicherungen (gegen Hagel, Hochwasser- und andere Schäden) zu finden. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Lösung für die Landwirtschaft und zeigte sich erfreut, dass Steuererhöhungen und bürokratische Mehrbelastungen vermieden worden seien.
Von der SPD-Fraktion wurde kritisiert, dass nur Neufahrzeuge nach ihrem Kohlendioxidausstoß besteuert würden. Die Koalition habe ihre eigene Ankündigung, die Besteuerung nach Kohlendioxidausstoß auch auf Altfahrzeuge auszudehnen, nicht eingehalten. Die Linksfraktion kritisierte generell die Förderung von Elektroautos. Entscheidend sei, wie der Strom erzeugt werde. Komme der Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken, sei das gerade nicht umweltfreundlich.

16.11.2012

Sehr geehrte Frau X,
vielen Dank für Ihre Info. Sobald der Gesetzesentwurf auch als Gesetz verabschiedet ist, kann Ihrem Einspruch entsprochen werden. Die 16,00 € werden dann natürlich wieder an Sie erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Es scheint sich etwas zu bewegen…aber meine Einbehaltene KFZ-Steuer von 2011 wurde mir nachträglich über die Lohnsteuer abgezogen!!!

Ob mein Einspruch wohl ebenfalls mittlerweile erledigt ist???

 

15.01.2013

The Hyper-Efficient TWIKE Human-Electric Hybrid Vehicle

Eine schöne Beschreibung des TWIKEs auf englisch mit TWIKE ZORA II auf dem Bildmaterial zu sichten:-)

http://www.treehugger.com/cars/hyper-efficient-twike-human-electric-hybrid-vehicle.html

15.01.2013: Route der WAVE 2013 steht fest

TWIKE ZORA äusserte heute seinen Wunsch nach Heimaturlaub (Deutschland). Vielleicht sollte ich es nochmals überdenken mit TWIKE ZORA die WAVE zu fahren anstatt mit TWIKE ZORA II. Verdient hätte es TWIKE  ZORA:-)

Folgender Artikel ist auf Elektroauto.net (http://www.elektroauto-news.net/e-rallye/wave) zu lesen:

WAVE – World Advanced Vehicle Expedition

WAVE LogoDie WAVE ist die Elektroauto-Rallye mit Fahrzeugen und Teams aus aller Welt, die quer durch Europa führt. Organisiert wird die WAVE vom Elektromobilitätspionier Louis Palmer, der 2007/2008 erstmals mit einem solar betriebenen Auto die Welt umrundet hat.

Die WAVE will aufzeigen, dass Elektrofahrzeuge, die durch erneuerbare Energien angetrieben sind, eine saubere und alltagstaugliche Lösung für die Mobilität darstellen- und jede Menge Spass bieten. Die WAVE wird jedes Jahr grösser und grösser und ist heute schon eine der grössten Elektroauto-Event der Welt.

Teilnehmen können E-Bikes, E-Trikes, E-Trucks genauso wie Pedelecs oder Serien-Elektrofahrzeuge. Die Teilnehmer repräsentieren private Teams, Unternehmen, Universitäten, Presse oder andere Organisationen. Jedes Team besteht aus einem Fahrzeug und 2 Teilnehmern.

Route der WAVE 2013

Bei der E-Rallye WAVE 2013 geht es für die 40 teilnehmenden Fahrzeuge in 10 Tagen von Wien nach Zürich.

route-wave-2013

Karte: Route der WAVE 2013 (Großansicht per Klick)

Highlights 2013

28. Juni – 05. Juli | Alpine Challenge

Die tägliche WAVE Route wird zwischen 200 und 260 km lang and führt über die spektakulärsten Alpenpässe wie zum Beispiel Grossglöckner oder Flüela, und durch ein paar der schönsten Landschaften Europas, wie zum Beispiel das Engadin.

06. Juli | Weltrekordversuch in Zürich: Die längste Elektroauto-Parade der Welt

Komm nach Zürich und sei Teil eines  gemeinsamen Weltrekord-Versuchs für die größte Elektroauto-Parade der Welt! Komm ans grösste Volksfest der Schweiz, das Zürifäscht. Von dort aus geht’s weiter auf die Tour der offenen Türen.

06./07. Juli | Tour der offenen Türen

Nach der Elektroauto-Parade fahren geht es gemeinsam weiter auf eine zweitägige Tour rund um den Kanton Zürich. E-Bikes und Pedelecs sind willkommen! Spektakuläre Landschaften werden durchquert und in Städten Halt gemacht, die mit dem Zertifikat “Energiestadt” ausgezeichnet worden sind.

Anmeldung / Teams

Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2013 auf www.wavetrophy.com/en/wave2013/registration/ möglich.

Alle Infos zu den WAVE-Teilnehmerteams finden Sie einen Monat vor Start der WAVE 2013 hier.

Weiterführende Links

Offizielle Webseite der WAVE 2013 (engl. + z.T. dt.)

WAVE bei Facebook

08.01.2013: TWIKE ZORA freut sich über weiteres TWIKE bei FREIBURG

Heute las ich folgende Nachricht in der Badischen Zeitung Online Version und teilte es gleich TWIKE ZORA mit. Es freute sich sehr über einen weiteren „Spielgefährten“ in der Heimatregion, sollte es denn mal wieder in Freiburg fahren. Aber TWIKE ZORA lies mir ein gutes Gefühl, in dem es mir mitteilte, dass es noch kein Heimweh hätte…:

<a href="Grün, leise, flott – und mit einem Augenzwinkern (veröffentlicht am Di, 08. Januar 2013 auf badische-zeitung.de)„>