
Heute habe ich mir mal die Mühe gemacht, das marokkanische Fahrzeugdokument des „Tauschfahrzeuges“ aus meinem Fotoalbum herauszusuchen.
Was der liebe Herr Richter, als auch mein Anwalt nicht wissen konnten ist dass das besagte Tauschobjekt aktuell einen Wert von 0 Euro hat.
Da es nicht Bestandteil war bezogen auf meine Anklage der TWIKE GmbH bezogen auf die vehemente Nichtauszahlung meiner finanziellen Ansprüche, war meine Anwältin diesbezüglich nicht aufgeklärt.
In Marokko gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugbrief) und und Teil 2. Es besteht kein Unterschied zwischen Halter und Eigentümer und des Weiteren sind die Dokumente nur 10 Jahre gültig.
Des Weiteren benötigt das Fahrzeug einen dringenden technischen Service, den es nicht in Afrika gibt. Somit wird sich wohl kaum ein Käufer in Marokko finden lassen.
Ich hoffe, dass dem Richter mit dem Erhalt der oberen Abbildung verstehen kann, dass ich dieses unmoralischen Vergleichsangebot ablehnen muss.
Somit wird es dann zum erneuten Prozess kommen. Das ist eine erneute loose Situation für alle Beteiligte: TWIKE GmbH – Meine Person – Investoren – Projekt TWIKE.
Ich werde hier auch noch anhängen, wie die TWIKE GmbH mir Gefängnis angedroht hat und ich auch die Staatsanwaltschaft überzeugen konnte, dass das Fahrzeug in Marokko theoretisch jederzeit abgeholt werden kann. Das lange Rumstehen tut keinem Fahrzeug gut.
Die Problematik besteht eher darin, dass es mit abgelaufenen Papieren nicht das Land verlassen darf.
Doch damit dürfen sich andere auseinandersetzen.
Für mein Fahrzeug in DE möchte die Firma tägliche 20 Euro Parkgebühr.
Hier in Marokko kann ich einen sicheren Parkplatz für 40 Euro täglich anbieten …
Ihr merkt auch was, oder?
Genau! Fokus sollte eigentlich auf dem TWIKE 5 Projekt liegen.






