
Das Gute am Anfang: Für diesen Gerichtstermin lässt Geschäftsführer der TWIKE GmbH Martin Moescheid die Firma außen vor und geht in Person ein Zivilverfahren ein.
Als Eilverfahren angefangen, hat es dann doch etwas gedauert bis der Termin zu mir nach Afrika gelangt ist.
Denn wurde zuerst mal wieder das Landgericht Marburg angeschrieben. Nicht zum ersten Mal! Doch dieses Mal haben die Marburger „abgelehnt“. Es erklärte sich für sachlich unzuständig, da der Sachwert die 5000 Euro nicht übersteigt und verwies an das Amtsgericht Freiburg weiter.
Der Gebührenstreitwert als auch der Zuständigkeitsstreitwert wurden auf 150 Euro festgesetzt.
Besten Dank an das Landgericht Marburg für folgende Feststellung:
„Die zum Gegenstand des Verfahrens erhobenen Äußerungen der Beklagten bewegen sich offenkundig am untersten Ende dessen, was überhauptu als ehrenrührig bzw. geschäftsschädigend betrachtet werden kann.“
Denn nicht zum ersten Mal wird meine Transparenz auf dem Blog zu den ganzen Gerichtsterminen von der Geschäftsführung als „geschäftsschädigend“ angesehen. Wobei ich lediglich darüber berichte was passiert ist. Und bei mittlerweile einer zweistelligen Anzahl an Gerichtsterminen kommt da leider einiges zusammen.
Worum ging/geht es dieses Mal?
Es geht um den Blogartikel, wo ich darüber berichte, wie ich auf dem Weg zum Gerichtstermin gegen die TWIKE GmbH von einem LKW Fahrer auf der Autobahn nicht nur bedrängt wurde, sondern dass dieser in der Ausfahrt sogar aus dem Fahrzeug ausstieg und mir dadurch die Weiterfahrt nicht ermöglichte.
Das ganze habe ich mit einem Titelbild „Stopp Gewalt gegen Frauen“ unterlegt.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft beschlossen gegen den LKW Fahrer zu ermitteln und ich wurde als Zeuge geladen. Daraufhin habe ich geschrieben, dass es nicht das erste Mal vor einem Staatsanwalt für mich sei, nur nicht als Zeuge. Bereits die TWIKE GmbH/ Martin Moescheid hat mich vor die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Unterschlagung des Marokko – TWIKEs gebracht.
Das Gerichtsverfahren wurde EINGESTELLT. Da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht viele Gerichtsverfahren erlebt hatte, war ich unendlich erleichtert. Denn schließlich ist das Marokko TWIKE nicht auf meinen aber auch nicht auf seinen bzw. dem Namen der Firma zugelassen. Ich habe mich als „Gewinnerin“ gefühlt nachdem mir sogar mit dem Gefängnis gedroht wurde. Und somit schrieb ich im Blogartikel er hätte das Verfahren verloren. Juristisch korrekt ausgedrückt heißt es allerdings eingestellt.
Damit hat die Gegenseite aber sich nicht abgefunden und BESCHWERDE eingelegt. Ich hatte Berufung geschrieben…
Und auch diese BESCHWERDE wurde erneut EINGESTELLT.
Des Weiteren hat sich die Gegenseite gefragt, was das Unterschlagungs-Verfahren mit dem „Stopp Gewalt gegen Frauen“ zu tun hätte … doch wer den Blog ohne „Nebengedanken“ liest, erkennt eindeutig den Bezug zum LKW Fahrer.
Für dieses Eilverfahren, limitiert auf die Wörter VERLOREN und BERUFUNG, hätte ich also mitten in der Sahel Region alles stehen und liegen lassen sollen, umständlich zu einem Flughafen gelangen und den Flug nach Deutschland nehmen. Das war dann doch etwas zuviel verlangt und das Amtsgericht sah das ähnlich.
Jedoch weiß allerdings die Gegenseite, dass ich bereits seit Monaten auf Afrikatour bin, um die Wartezeit bis zum Arbeitsgericht am 10.Juni.2025 sinnvoll zu überbrücken.
Sie hätte mich lediglich auf die zwei Wörter aufmerksam machen können. Diese habe ich natürlich und selbstverständlich mittlerweile korrigiert.
Schade, dass für so etwas unsere Verwaltung in Anspruch genommen werden muss.
Kurzum, das Eilverfahren wurde verschoben.
Doch unter uns, es war dann doch noch ein ziemliche Akt dies aus der Entfernung kurzfristig zu organisieren. Vor allem da ich wegen Wolken nicht solar laden konnte, kein Empfang hatte etc. In letzter Sekunde konnte aber da Amtsgericht erreicht werden … Mitten aus der Sahara und dank eines großartigen Backup Team in Deutschland.
Vielen lieben Dank nochmals an alle Beteiligten. Hätte das nicht geklappt, wäre es zum zweiten Mal zu einem Versäumnisurteil gekommen. Auch beim ersten Mal wusste die Gegenseite, dass ich in der Sahara nur schwer zu erreichen bin … Gut, dass das nun nicht nochmal funktioniert hat.







