
Da habe ich wohl etwas falsch verstanden …
Drei Jahre Prozess gegen die TWIKE GmbH – und am 10. Juni war endlich der große Termin vor dem Landesarbeitsgericht. Nicht zum ersten Mal! Der erste Durchlauf drehte sich um das Thema Kündigungsschutz.
Die TWIKE GmbH gab 7,5 Mitarbeitende an, ich hingegen 12. Der Richter entschied sich nach Durchsicht der Unterlagen für 9,5. Das Ergebnis: kein Kündigungsschutz.
Was viele nicht wissen – und auch ich zum Zeitpunkt meiner Einstellung nicht wusste:
Wer in einem Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden arbeitet, kann jederzeit und ohne Begründung gekündigt werden.
So ging es mir auch.
Nach 13 Jahren Einsatz gab es nur ein Schriftstück – keine persönliche Übergabe, kein Gespräch, kein Dankeschön. Einfach Schluss.
Harter Tobak. Aber: Das ist nicht überall so!
Ich habe in den letzten Jahren viele großartige Unternehmer:innen kennengelernt, die mit Herz führen – und mit ihren Mitarbeitenden auch im Trennungsfall fair umgehen. Gerade in kleinen Betrieben „menschelt“ es oft noch.
Der zweite Gerichtstermin drehte sich dann um zusätzliche sieben Rentenjahre und Arbeitsverträge, deren Echtheit von der Gegenseite angezweifelt wurde.
Es kam zu einem Urteil – und ich dachte:
Jetzt ist es geschafft! Ich habe einen Titel und die Gegenseite muss innerhalb von zwei Wochen ausstehende Gehälter plus fast 100 Urlaubstage auszahlen.
Pustekuchen.
Bis heute: kein Cent auf dem Konto.
Zum Glück reagieren fast alle meine Unterstützer:innen mit Verständnis – sie üben sich in Geduld. Nur ein TWIKE 5 Vollanzahler ist etwas unruhig geworden.
Aber ich konnte ihm versichern: Er bekommt sein Geld.
Ich hoffe, es ist wirklich nur noch eine Frage von Tagen oder Wochen.
Ganz ehrlich:
Wer eine fünfstellige Summe in ein Fahrzeugprojekt investiert, bei dem vom Unternehmen, teilweise nur auf Anfrage vierteljährlich ein Report mit realen Zahlen kommt – der geht aus meiner Sicht ein weitaus höheres Risiko ein.
Kurzum:
Ein Urteil allein reicht nicht. Einen vollstreckbaren Titel bekommt man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliegt.
Wieder was gelernt.
Und: Vier Wochen nach dem Urteil – noch immer keine Begründung da.
Aber eines ist mir wichtig: Wenn jemand in einer ähnlichen Situation steckt – bitte gebt Euch nicht mit zu wenig zufrieden! Ihr habt für Eure Arbeit einen fairen Lohn verdient, und den solltet Ihr auch einfordern. Ich konnte bereits mindestens eine Person ermutigen, den Weg vors Arbeitsgericht zu gehen. Wenn ich noch mehr Menschen dazu inspirieren kann, für ihre Rechte einzustehen, würde mich das sehr freuen.
Bei Fragen schreibt mir über info@twikingfuture.blog






