
Wie bereits beschrieben ging es mir letztes Wochenende nicht gut. Denn laut meiner beiden Anwälte wurde mein Vorschlag der Einigung von der Gegenpartei abgelehnt.
Doch dann wurde das Gerichtsurteil am Montag auf den morgigen Freitag verschoben.
In meinem letzten Blogartikel zu diesem Thema sah ich das Glas weiterhin halbvoll. Denn vielleicht ergäbe sich doch noch einer Einigung durch diese Verschiebung.
Von der anderen Seite gab es jedoch kein weiteres Angebot. Ich selbst bat meine Anwälte erneut ein Angebot auszuarbeiten.
Leider scheint nur mir etwas an einer konfliktfreien Geburt des TWIKE 5 zu liegen. Es wäre schade, falls das TWIKE 5 irgendwann das Licht erblicken würde, es unter diesen Zerwürfnissen passieren würde. Das TWIKE 5 sehe ich weiterhin als Friedensbotschafter zwischen ehemaligen Gesellschaftern, den Schweizern Gründern aber auch einigen TWIKE 3 Piloten, die sich mit dem neuen Projekt abgewendet haben als auch meine Person. Denn auch dem TWIKE 3 könnte es im Image weiterhelfen, wenn der Bruder es ebenfalls auf die Straße schaffen würde.
Und eine Spur weitergedacht: Nach dem Scheitern des Startups Sono Motors würde es auch der Startup Szene einen Aufschwung geben könnten.
Und last but not least braucht es eben auch weiterhin eine Diversität an elektrischen Kleinfahrzeugen.
Mit folgendem Vorschlag meiner Anwälte habe ich mich einverstanden erklärt. Jetzt muss nur noch die andere Seite es annehmen bzw. das Gericht diese möglicherweise kurzfristige Einigung noch vor dem morgigen Urteil genehmigen.
Vielleicht besteht ja sogar die Möglichkeit uns noch etwas mehr Zeit zur Einigung zu geben?
Mit Ihrem Einverständnis würden wir folgenden Vergleichsvorschlag unterbreiten:
- Die Parteien verpflichten sich zur Durchführung eines Mediationsverfahrens.
- Mit Beginn des Mediationsverfahrens verpflichtet sich die Verfügungsbeklagte, die Beiträge über die Verfügungsklägerin auf dem Blog https://twikingfuture.blog offline zu stellen und keine weiteren Beiträge über die Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu veröffentlichen.
- Im Gegenzug verpflichtet sich die Verfügungsklägerin, die Gerichtsgebühren sowie die anwaltlichen Kosten der Verfügungsbeklagten in Höhe einer 1,3 Verfahrensgebühr, einer 1,2 Terminsgebühr sowie einer 1,0 Einigungsgebühr anhand eines Streitwertes von 30.000 € zu tragen. Die Verfügungsklägerin verzichtet auf Stellung eines Kostenantrags. Die Kosten sind binnen einer Woche nach Zustandekommen dieses Vergleichs zu zahlen.
- Die Parteien sind sich einig, dass mit Abschluss dieses Vergleichs alle wechselseitigen Ansprüche der Parteien im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt, gleich ob bekannt oder unbekannt, für die Gegenwart und Zukunft, abgegolten und erledigt sind.
- Nach Abschluss des Vergleichs erklären die Parteien den Rechtsstreit vor dem Landgericht Marburg mit dem Az. 7 O 105/23 übereinstimmend für erledigt.
Anmerkung: Nach einer längeren Durststrecke wurden heute erneut wieder drei weitere Anzahlungen veröffentlicht. Ein gutes Zeichen?
Nachtrag zum obigen Vorschlag:

Hier verstehe ich es so, dass das nicht den Prozess um ausstehende Gehälter am 18.12.2023 betrifft!
Weiterhin ist von mir eine Auszeit anvisiert bis zum Start des TWIKE 6.
Während dieser Auszeit soll eine regelmäßige Mediation stattfinden können und beide Parteien werden ihr bestmögliches tun, damit ein Start des TWIKE 6 (10.000 Fahrzeuge) überhaupt stattfinden kann.
In der Mediation sollen Gründe für den Konflikt ausgearbeitet werden als auch mögliche Ansätze für eine potenzielle erneute Zusammenarbeit ab Start des TWIKE 6.
Denn nur eine Mediation kann nachhaltig genau das hier nicht nur verändern, sondern auch eine Prävention für das zukünftige hoffentlich wachsende Team einläuten.







