1.Reifenpanne
Alle Beiträge aus dem Monat März 2012
20.03.2012: Tafroute-Tiznit-Mirleft
Veröffentlicht von Green Zora am 21. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/21/20-03-2012-tafroute-tiznit-mirleft/
19.03.2012: Die Reise beginnt: Agadir-Tafraout
Tagesziel ist Tafroute, eine auf 1000m Höhe gelegene Dattelpalmoase 155km von Agadir entfernt.
Veröffentlicht von Green Zora am 21. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/21/19-03-2012-die-reise-beginnt-agadir-tafraout/
18.03.2012: Letzter Tag Agadir


Morgen geht es also Richtung Sahara.
Heute ist ein ungewöhlich heisser Tag in Agadir mit Temperaturen weit über 30 Grad. Für meinen deutschen Gast ist dies eine ziemliche Umstellung.
Demzufolge waren wir eher „nachtaktiv“ mit dem Twike unterwegs:
Veröffentlicht von Green Zora am 21. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/21/18-03-2012-letzter-tag-agadir/
16.03.2012: Stromtanken Marina Agadir
Heute kommt Besuch aus Deutschland nach Agadir. Der Flughafenabholservice soll natürlich mit TWIKE ZORA geschehen.
Da der Flughafen ungefähr 30km ausserhalb liegt, wird das TWIKE nochmals an Marina Agadir mit Strom versorgt:
Veröffentlicht von Green Zora am 21. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/21/16-03-2012-stromtanken-marina-agadir/
15.03.2012: Kinderfreundlich
Veröffentlicht von Green Zora am 21. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/21/16-03-2012-kinderfreundlich/
14.03.2012: Twiken & Living in Marokko
Veröffentlicht von Green Zora am 17. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/17/14-03-2012-twiken-living-in-marokko/
17.03.2012: Port Agadir
Veröffentlicht von Green Zora am 17. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/17/17-03-2012-port-agadir-2/
17.03.2012: Port Agadir
Veröffentlicht von Green Zora am 17. März 2012
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13.03.2013: Steuerfreiheit für das TWIKE?
Folgender Streit zwischen Finanzamt und TWIKEfahrern:
Finanzamt:
Die Besteuerung von dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen war für Neuzulassungen bis einschließlich 30.06.2009 in § 8 Nr. 1b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) geregelt. Die Besteuerung erfolgte als Personenkraftwagen.
Durch das 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 27.05.2010 sind diese Fahrzeuge aus der Gruppe der Personenkraftwagen herausgenommen worden und in § 9 Nr. 2b KraftStG neu geregelt worden.
Dies führt dazu, dass bei ab dem 01.07.2009 ertsmals zugelassenen dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen die befristete Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da diese Steuerbereiung nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Personenkraftwagen gewährt wird.
Verteidigung der Steuerfreiheit:
Sie beschreiben in Ihrer Ausführung die Neuordnung des KraftStG vom 27. Mai 2010 und leiten daraus ab, dass drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge nun keine Personenkraftwagen mehr wären.
Die zitierten Neuordnungen sehen jedoch im wesentlichen nur Veränderungen der Einstufung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vor. Eine Neueinstufung von drei- oder leichten vierrädrigen Fahrzeugen mit Elektroantrieb wurde nirgends vorgenommen, noch wurde weder hier, noch im Verkehrsrecht die Definition zu Personenkraftwagen geändert.
Das TWIKE bleibt von seiner Zulassung her ein dreirädriges Kfz und lt. Einstufung in § 9 KraftStG Steuersatz sind dreirädrige Kfz den Personenkraftwagen zugeordnet (Abs. 2.b ist Teil des Abs. 2.). Eine Unterscheidung in der Anzahl der Räder wird dort nicht vorgenommen. Eine Unterscheidung der Fahrzeugklassen, wie es noch deutlicher zu definieren wäre, nimmt das Steuergesetz ebenso nicht vor.
Weiterhin ist in den Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 2) erläutert, dass sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften richten. So heißt es beispielsweise und ist definiert in § 4 Abs. 4 PBefG „Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein, und zwar sind, 1. Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.“
Es ist daher selbstverständlich weiterhin der §3d des KraftStG anzuwenden und auch ein drei- oder auch leichtes vierrädriges Elektrofahrzeug aktuell von der Steuer zu befreien. Ich fordere Sie daher auf geltendes Recht zu beachten, Ihre Verfügung zu revidieren und erwarte eine bestätigende Antwort.
Veröffentlicht von Green Zora am 12. März 2012
https://twikingfuture.blog/2012/03/12/13-03-2013-steuerfreiheit-fur-das-twike/
12.03.2012:Deutschland unterstützt Marokkos Solarplan
Deutschland unterstützt Marokkos Solarplan
Vertrag zur Finanzierung des ersten großen Solarkraftwerks in Marokko unterzeichnet
Die Bundesregierung beteiligt sich an der Finanzierung des ersten großen Solarkraftwerks in Marokko. Ein erster Vertrag hierzu wurde gestern (14.12.2011) zwischen der KfW Entwicklungsbank und der Marokkanischen Solarenergieagentur unterzeichnet. Geplant ist ein solarthermisches Kraftwerk in Parabolrinnen-Bauweise mit einer Leistung von 160 Megawatt und einer Speicherkapazität von drei Stunden zur Verlängerung der Sonnen-Stromversorgung bis in den Abend hinein. Die Anlage wird im Süden Marokkos errichtet, bei der Stadt Ouarzazate, nahe der Wüstenregion des Landes. Im kommenden Jahr soll bereits mit dem Bau begonnen werden, die Fertigstellung wird rund ein Jahr dauern.
Das Bundesumweltministerium beteiligt sich im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative IKI mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro für die Eigenkapitaleinlage der staatlichen Marokkanischen Agentur für Solarenenergie bei der Projektgesellschaft. Diese Mittel werden über die KfW Entwicklungsbank eingebracht. Die deutsche Unterstützung erfolgt in enger Abstimmung mit den weiteren beteiligten Gebern wie der Weltbank, der afrikanischen Entwicklungsbank, der Europäischen Investitionsbank, der französischen Entwicklungsbank sowie der Europäischen Kommission.
Mit diesem Beitrag wird Deutschland zu einem der wichtigsten bilateralen Partner Marokkos bei der Realisierung des Solarkraftwerkes Ouarzazate. Marokkos Energiestrategie stützt sich in besonderem Maße auf erneuerbare Energien. So ist der Bau dieses Solarkraftwerks der erste Schritt in der Umsetzung eines ehrgeizigen Solarplans, durch den bis zum Jahr 2020 eine Kraftwerkskapazität von 2.000 Megawatt aufgebaut werden soll. Zusammen mit dem ebenfalls geplanten Ausbau der Windenergie plant Marokko, bis 2020 rund 28 Prozent seiner Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sicherzustellen.
Berlin, 15.12.2011
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Veröffentlicht von Green Zora am 12. März 2012
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