22.03.2012: Sidi Boufdail-Guelmim

Erneute Reifenpanne. Leere Batterie. 5km Twikepedalieren, anschliessend 2km Schieben, danach Entspannung im Schwefelbad

15.03.2012: Kinderfreundlich

17.03.2012: Port Agadir

13.03.2013: Steuerfreiheit für das TWIKE?

Folgender Streit zwischen Finanzamt und TWIKEfahrern:

Finanzamt:
Die Besteuerung von dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen war für Neuzulassungen bis einschließlich 30.06.2009 in § 8 Nr. 1b des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) geregelt. Die Besteuerung erfolgte als Personenkraftwagen.
Durch das 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 27.05.2010 sind diese Fahrzeuge aus der Gruppe der Personenkraftwagen herausgenommen worden und in § 9 Nr. 2b KraftStG neu geregelt worden.
Dies führt dazu, dass bei ab dem 01.07.2009 ertsmals zugelassenen dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen die befristete Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da diese Steuerbereiung nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Personenkraftwagen gewährt wird.

Verteidigung der Steuerfreiheit:

Sie beschreiben in Ihrer Ausführung die Neuordnung des KraftStG vom 27. Mai 2010 und leiten daraus ab, dass drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge nun keine Personenkraftwagen mehr wären.

Die zitierten Neuordnungen sehen jedoch im wesentlichen nur Veränderungen der Einstufung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vor. Eine Neueinstufung von drei- oder leichten vierrädrigen Fahrzeugen mit Elektroantrieb wurde nirgends vorgenommen, noch wurde weder hier, noch im Verkehrsrecht die Definition zu Personenkraftwagen geändert.

Das TWIKE bleibt von seiner Zulassung her ein dreirädriges Kfz und lt. Einstufung in § 9 KraftStG Steuersatz sind dreirädrige Kfz den Personenkraftwagen zugeordnet (Abs. 2.b ist Teil des Abs. 2.). Eine Unterscheidung in der Anzahl der Räder wird dort nicht vorgenommen. Eine Unterscheidung der Fahrzeugklassen, wie es noch deutlicher zu definieren wäre, nimmt das Steuergesetz ebenso nicht vor.

Weiterhin ist in den Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 2) erläutert, dass sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften richten. So heißt es beispielsweise und ist definiert in § 4 Abs. 4 PBefG „Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Straßenfahrzeuge, die durch eigene Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Schienen oder eine Fahrleitung gebunden zu sein, und zwar sind, 1. Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.“

Es ist daher selbstverständlich weiterhin der §3d des KraftStG anzuwenden und auch ein drei- oder auch leichtes vierrädriges Elektrofahrzeug aktuell von der Steuer zu befreien. Ich fordere Sie daher auf geltendes Recht zu beachten, Ihre Verfügung zu revidieren und erwarte eine bestätigende Antwort.

06.03.2012: Ankündigung: TWIKE ZORA fährt in die „Westsahara“

An dieser Stelle eine kleine Ankündigung:

Mitte März bekommen TWIKE ZORA und Fahrerin Besuch aus Deutschland. Es ist ein 2-Wochen Trip in die „Westsahara“ geplant.

Ich hoffe, dann wieder mit tollen Bildern uns spannenden Berichten dienen zu können.

Parallel würde ich auch gerne die in Deutschland größtenteils unbekannte Thematik „Westsahara“ peu à peu behandeln.

Bei der Westsahara geht es um einen bis heute ungelösten Territorialkonflikt zwischen der ursprünglichen Bevölkerung, den Saharaouis, sowie dem Königreich Marokko.

19.02.2012: Sonntagstour am Strand entlang

13.02.2012:

Das TWIKE darf sich durchaus sehen lassen in der High Society Agadirs:

Ohhh, weitere Elektrofahrzeuge:

Nachts auf dem Hausberg Agadirs:

25.01.2012: Abschleppdienst die 2.

MMh, seit gestern bin ich unterwegs mit dem TWIKE…an der einen Tankstelle,wo ich bereits einmal erfolgreich geladen hatte,funktioniert es nicht mehr…

Nachdem ich über 20! verschiedene Steckdosen an der Autobahntankstelle ausprobiert habe, bin ich heute in die 30km nächstgelege Ortschaft gefahren.

Auch dort kein TWIKEstrom vorhanden…

Nun wartend auf den Abschleppdienst…

Und dieser kommt….ein Deja-Vue Erlebnis??:

13.01.2012:Casa-Settat-Marrakch-Agadir

12.01.2012: Marrakch-Rabat-Casa: Mall of Morocco