
Schlaflos und mit starkem Kopfweh. Ich kann nicht abschalten. Zu sehr nimmt mich das neue anstehende Gerichtsverfahren mit. Können wir bitte nicht erstmal die bisherigen drei Prozesse zum Ende bringen? Denn bisher steht es 3:0. Damit meine ich, dass ich auf meiner Prozessliste noch kein Gerichtsverfahren begonnen habe. Denn noch immer hoffe ich auf die versprochene Mediation.
Doch ein kurzer Blick auf Google hilft. Ich bin nicht gewerblich unterwegs, sondern rein privat! Und zwar positiv zum Produkt TWIKE stehend! Seit über 10 Jahre mit Engagement und Leidenschaft. Tolle Idee, doch die letzten Jahre waren nicht nur für mich anstrengend. Nach all den Jahren hoffen nicht nur ich, sondern auch viele geduldige Anzahler auf ein Happy End! Deshalb nochmal: Warum Geld und Energie auf der falschen Spur verlieren? Was ist eigentlich aus der versprochenen Mediation geworden?
Zurück zum eigentlichen Fall: Ist es wirklich so einfach, dass die gesamte Anklage nur zur Einschüchterung dient und ich sehr wohl den #twike auf meinen Social Media Kanälen verwenden darf, da ich eben nicht gewerblich damit unterwegs bin?
Doch warum stimmt er diesen erbeten Angriff zu, welcher anscheinend lediglich zur Einschüchterung dient? Bereits sein Anwalt fürs Arbeitsgericht hat mir ins Gesicht gesagt, dass er (der Anwalt), diesen Prozess nicht verlieren wird und dass er auch ein persönliches Interesse hätte gegen mich zu gewinnen. Wow! Wäre es eigentlich anders wenn ich keine Frau wäre? Frage für einen Freund…
Und anbei die Quelle mit folgenden Infos:
Hashtag – Gewerblicher Bezug ausschlaggebend
Soll der Markenname als Hashtag auf einer Social Media Plattform verwendet werden, kommt der Art des Accounts besondere Bedeutung zu. Handelt es sich um einen Privat-Account oder einen geschäftlichen Account?
Zu einer markenrechtlichen Relevanz kann es nur dann kommen, wenn ein gewerblicher Bezug besteht. Die Verwendung eines Hashtags mit einer Marke von einem privaten Profil ist also unproblematisch und verstößt nicht gegen markenrechtliche Vorschriften. Ist es jedoch ein Firmenprofil mit gewerblichem Hintergrund, darf eine fremde Marke auf keinen Fall ohne weiteres zur Werbung für die eigenen Produkte verwendet werden. Diskutiert wurde dieses Thema beispielsweise im Rahmen der olympischen Spiele in Rio de Janeiro und dem Hashtag „#Rio2016“.